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   VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87   

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VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87 (https://dejure.org/1995,9377)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.1995 - 4 N 4122/87 (https://dejure.org/1995,9377)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 1995 - 4 N 4122/87 (https://dejure.org/1995,9377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, § 2 Abs 4 BauGB, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 47 VwGO
    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verstoßes der Bauleitplanung der Nachbargemeinde gegen das interkommunale Abstimmungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2472/86

    Zur Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen den

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Anders als in den Fällen, in denen sich eine Gemeinde im Wege der Normenkontrolle gegen eine Rechtsverordnung wendet, mit der Teile ihres Gemeindegebietes unter besonderen Schutz landschafts- bzw. naturschutzrechtlicher Art gestellt werden (vgl. Sicherstellung eines künftigen Naturschutzgebietes: Hess. VGH, B. v. 21.01.1986 - 4 N 2315/85 - BRS 46 Nr. 211 = ESVGH 36 S. 165; Landschaftsschutzverordnung: VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.06.1984 - 5 S 2397/83 - VBlBW 1985, 25), kann auch keine rechtliche Betroffenheit der Antragstellerin in ihrem Tätigkeitsbereich als Behörde durch den Bebauungsplan der Antragsgegnerin, die nicht dem gemeindenachbarlichen Abstimmungsgebot unterfällt, festgestellt werden (vgl. auch zur Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).

    Maßgeblich ist dafür die Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1987, a.a.O.).

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, inwieweit sich die Beteiligten dieses Verfahrens gegebenenfalls auf spätere Raumordnungspläne und die ihnen dort jeweils zugewiesene Funktion im Zusammenhang mit der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsgeschäften berufen können (vgl. dazu bereits Hess. VGH, B. v. 17.09.1970 - IV TG 32/70 - ESVGH 21 S. 21; VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 03.05.1990 - 4 NG 1329/89

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan einer Nachbargemeinde -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Nachdem der Antragstellerin bekanntgeworden war, daß die Firma auf einem in der Kerngebietsfläche des Bebauungsplans gelegenen Grundstück (Gemarkung W, Flur 10, Flurstück 216/1) ein Selbstbedienungswarenhaus errichten wollte, hat die Antragstellerin am 31.12.1987 zunächst den vorliegenden Normenkontrollantrag gestellt und am 21.04.1989 den Erlaß einer einstweiligen Anordnung beantragt (4 NG 1329/89).

    - Gerichtsakte 4 NG 1329/89 des Hess. VGH.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Bei der Abstimmung ist insbesondere das Gebot der sachgerechten Abwägung widerstreitender nachbarlicher Belange zu beachten; auf schutzwürdige Interessen der Nachbargemeinde ist Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BRS 25 Nr. 14 = BVerwGE 40, 323; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 (215 f.)).

    Kern der Abstimmungspflicht ist also gerade die gerechte Abwägung der gegenläufigen Interessen der Nachbargemeinde; mißachtet die planende Gemeinde durch einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot ihre materielle Abstimmungspflicht zu Lasten der Nachbargemeinde, so wird diese in ihren Rechten verletzt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.01.1994 - 4 N 1793/93

    Normenkontrollverfahren: Nachteil einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Auch der behördliche Normenkontrollantrag setzt jedoch ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. Hess. VGH, B. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 - HessVGRspr. 1994, 57 m.w.N.).

    Auch die öffentlichen Belange sind von der planenden Gemeinde im Rahmen des Abwägungsgebotes zu beachten und etwaige Konfliktsituationen nach dessen Erfordernissen zu bewältigen (Hess. VGH, B. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Diese Ausweisung ist - anders als in Fällen der Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Angabe der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel (vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1994 - 4 C 4.92 - bH 406.11 § 5 BauGB Nr. 8) - Ausdruck planerischer Zurückhaltung.
  • VGH Hessen, 17.09.1970 - IV TG 32/70
    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, inwieweit sich die Beteiligten dieses Verfahrens gegebenenfalls auf spätere Raumordnungspläne und die ihnen dort jeweils zugewiesene Funktion im Zusammenhang mit der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsgeschäften berufen können (vgl. dazu bereits Hess. VGH, B. v. 17.09.1970 - IV TG 32/70 - ESVGH 21 S. 21; VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1987, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90

    Bebauungsplan: Widersprüchliche Festsetzung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Die Grenzen der Zumutbarkeit dürfen aber nicht überschritten werden (BVerwG, U. v. 08.09.1972 - a.a.O.; zu den Voraussetzungen eines aus einem Verstoß gegen das Gebot der interkommunalen Rücksichtnahme erwachsenen Abwehrrechts vgl. auch den Beschluß des Hess. VGH, vom 20.06.1990 - 3 TG 1292/90 -, auf den der Senat in seinem Beschluß vom 06.03.1991 - 4 TG 2871/90 - verwiesen hat, der zwischen den Beteiligten ergangen ist).
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Anders als in den Fällen, in denen sich eine Gemeinde im Wege der Normenkontrolle gegen eine Rechtsverordnung wendet, mit der Teile ihres Gemeindegebietes unter besonderen Schutz landschafts- bzw. naturschutzrechtlicher Art gestellt werden (vgl. Sicherstellung eines künftigen Naturschutzgebietes: Hess. VGH, B. v. 21.01.1986 - 4 N 2315/85 - BRS 46 Nr. 211 = ESVGH 36 S. 165; Landschaftsschutzverordnung: VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.06.1984 - 5 S 2397/83 - VBlBW 1985, 25), kann auch keine rechtliche Betroffenheit der Antragstellerin in ihrem Tätigkeitsbereich als Behörde durch den Bebauungsplan der Antragsgegnerin, die nicht dem gemeindenachbarlichen Abstimmungsgebot unterfällt, festgestellt werden (vgl. auch zur Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    "Nur ganz ausnahmsweise" läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verschiebung dieses Zeitpunktes zugunsten der Erheblichkeit von erst später eingetretenen Interessenbetroffenheiten rechtfertigen, wenn nämlich zwischen der Beschlußfassung und Bekanntmachung eine gravierende Änderung der Sachlage erfolgt ist bzw. wenn zwischen der Beschlußfassung und dem Inkrafttreten ein längerer Zeitraum liegt (BVerwG, U. v. 29.09.1978 - 4 C 30.76 - BRS 33 Nr. 11) oder bei Außerkrafttreten von Bebauungsplänen wegen Funktionslosigkeit (BVerwG, U. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 - BRS 32 Nr. 28 = BVerwGE 54, 5 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1995 - 4 N 4122/87
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 und 4 N 2.79 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 = BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob die Antragstellerin durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt eines Bebauungsplanes als ihr Interesse in der Abwägung zu berücksichtigen war.
  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 NB 18.94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen

  • VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags,

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1984 - 5 S 2397/83

    Landschaftsschutzverordnung - Normenkontrolle - Gemeinde

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • VGH Hessen, 03.05.1990 - 4 NG 1329/89
    Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Antragsteller (4 N 4122/87) ist der Bebauungsplan der Stadt W. 40 - M-acker - Bürgerzentrum -, beschränkt auf die als Kerngebiet ausgewiesene Teilfläche.

    Gerichtsakten 4 N 4122/87 des Hess.VGH.

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